Man stelle sich einmal in etwa folgendes vor: In einem Land wird ein neues Parlament gewählt. Dort erlangt die Opposition einen deutlichen Stimmenzuwachs. Das alte Parlament kommt aber vor Konstituierung des neuen noch einmal zur einer Sitzung zusammen, ändert die Verfassung so, dass die Beschränkung der Amtszeiten des Regierungschefs aufgehoben wird und wählt noch in der alten Zusammensetzung den neuen alten Regierungschef, der vom neuen Parlament dann regulär nicht mehr gewählt werden kann. Klingt nach Staaten der ehemaligen Sowjetunion? Ja. Ist aber die Handelskammer Hamburg. Die alten Kräfte in der Handelskammer fürchten offensichtlich die neuen Kräfte der mit durchschlagendem Erfolg gewählten Gruppe „Die Kammer sind wir“ so sehr, dass sie vor deren Einzug noch schnell Fakten schaffen möchten.
Als langjähriges Kammer(zwangs)mitglied kann ich dazu nur sagen, dass es keinen besseren Beleg dafür geben konnte, dass die Kandidatur der Kammerreformer dringender notwendig war denn je. Und da die Kammeroberen die Pflichtmitgliedschaft immer mit der internen demokratischen Verfasstheit begründet haben, erwarte ich nun von den politisch Verantwortlichen, dass der Kammerzwang in Deutschland noch einmal deutlich in Frage gestellt und diskutiert wird, wenn die Selbstorganisation zum wiederholten Mal nach undemokratischer Gutsherrenart geschieht.